13. September 2011

Städtische »Grundstücke« zum Spottpreis?

Städtische »Grundstücke« zum Spottpreis?

von Dr. Joachim Bischoff


Insgesamt  neun  so  genannte  Hausboote  liegen  mittlerweile
im Eilbekkanal im Bezirk Nord. »Realisiert« worden sind die
edlen, z.T. recht designermäßig wirkenden Objekte zwischen
März  2008  und  März  2011,  entsprechende  Entscheidungen
gingen auf einen Senatsbeschluss im März 2006 zurück. Aus-
loberin »für die Hausboote und Schwimmenden Häuser« war
die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU), die sich
zwischen  81  eingereichten  Wettbewerbsbeiträgen  entschei-
den  musste.  All  das  entnehmen  wir  der  Senatsantwort  auf
unsere Kleine Anfrage vom 9.9.2011 zu den Wohnschiffen im
Eilbekkanal.
Wir  waren  irritiert  darüber,  wie  günstig  die  schwim-
menden EigenheimerInnen zu ihren (Wasser-) Grundstücken
gekommen sind, und wollten Näheres wissen. Und tatsächlich
erfahren wir aus der Senatsantwort Grundlegendes: »Im Ge-
gensatz zu Landfl ächen sind Wasserfl ächen in der Regel dau-
erhaft von Wasser überdeckt.« Für die Bebauung von Land-
fl ächen  ist  das  Baurecht  da,  wohingegen  die  Hamburgische
Bauordnung (HbauO) »ausdrücklich nicht für Schiffe und an-
dere  schwimmende  Anlagen,  die  ortsfest  benutzt  werden,
einschließlich ihrer Aufbauten« zur Anwendung komme. Nun
stellt sich natürlich die Frage, ob Hausboote eigentlich noch
schwimmfähige Schiffe oder aber fest mit und auf dem Boden
verankerte Häuschen sind, die auf dem Wasser liegen. Der Se-
nat behauptet in seiner Antwort, dass die Hausboote auf dem
Wasser schwimmen und lediglich »jeweils an zwei Dalben be-
festigt« seien. Wer den Bauprozess erlebt hat und sich jetzt
die massiven Ergebnisse anschaut, kann da schon ein wenig
Skepsis entwickeln.
Diese Aspekte sind aber nicht unerheblich, wie Peter Heim
von der Linksfraktion Nord anmerkt: »Ein Skandal ist der Um-
stand, dass die Häuser nicht nach der Hamburgischen Bau-
ordnung  genehmigt  wurden.  Brandschutz,  Standsicherheit
(Statik), Schall- und Wärmeschutz, Treppenbreiten etc., all das
soll hier keine Rolle spielen? Diese Wohnungen sind doch of-
fenbar für den Dauerbetrieb (fest verbunden mit dem angren-
zenden Land) ausgelegt. Ich denke, hier ist Regelungsbedarf.«
Sicher auch für die Versicherungen.
Es  geht  hier  aber  auch  und  schließlich  nicht  zuletzt  um
wertvollen  städtischen  Grund  und  Boden  oder  im  übertra-
genen  Sinne  um  be-  oder  unseretwegen  auch  überbaubare
(Wasser-)  Flächen.  Werden  in  Hamburg,  je  nach  Lage,  zwi-
schen  einigen  Hundert  und  einigen  Tausend  Euro  pro  Qua-
dratmeter Grund verlangt, schreit ein Markus Schreiber Zeter
und Mordio, wenn mal ein Bauwagen am Horizont auftaucht.
Wurden  früher  (illegale)  Hausboote  kurzerhand  gestürmt
und weggeschleppt, möchte man doch wissen, was es eigent-
lich kostet, in schöner Lage, im Grünen und mit Wasserblick
(wie z.B. auf dem Eilbekkanal) ein solches Topmodell zu un-
terhalten. In der Senatsantwort heißt es auf die klare Frage,
ob die »Grundstücke« auf dem Eilbekkanal eigentlich »verk-
auft, verpachtet oder vermietet wurden«, dass »die Gewässer-
fl ächen auf Grundlage einer wasserrechtlichen Genehmigung
gemäß § 15 des Hamburgischen Wassergesetzes an die jewei-
ligen Nutzer vergeben« wurden. Ah ja. Und wir erfahren auch
noch, dass die »landseitige Nutzung« durch den »Abschluss öf-
fentlich-rechtlicher Verträge gemäß § 19 Absatz 5 des Ham-
burgischen Wegegesetzes« erfolgt sei.
Aber was sind nun die Konditionen für die Eigenhei mer-
Innen  zu  Wasser?  »Die  Gebühren  für  die  Gewässernutzung
richten sich nach der Umweltgebührenordnung und beziffern
sich je nach Größe der Hausboote auf ca. 530,00 bis 710,00
Euro  pro  Jahr  und  Liegeplatz.  Für  die  ›landseitige  Nutzung‹
werden abhängig von der in Anspruch genommenen Fläche
Nutzungsentgelte in Höhe von 869,40 bis 1.795,50 Euro pro
Jahr und Liegeplatz erhoben.«
Das alles klingt nach superbilliger Überlassung städtischer
Flächen an ein paar ArchitektInnen und sonstige Bauherren.
Aber  das  bleibt  bisher  noch  etwas  nebulös.  Da  werden  wir
noch einmal nachhaken müssen!