Schon seit Jahren, spätestens seit dem Erwerb von Häusern an der Bernhard-Nocht-Straße durch Burim Osmani, wird auf St. Pauli und darüber hinaus über das sog. Bernhard-Nocht-Quartier diskutiert. Um Licht in das Dunkel der Vermutungen und Spekulationen zu bringen, fragen wir die Bezirksverwaltung:
1. Welche Grundstücke und welche Gebäude gehören zum Bernhard-Nocht-Quartier?
- Bernhard-Nocht-Str. 65 (mit 65a, 65b)
- Bernhard-Nocht-Str. 69-73
- Bernhard-Nocht-Str. 75-79
- Bernhard-Nocht-Str. 81/ 83), zurzeit unbebaut
- Bernhard-Nocht-Str. 85/ 87
- Erichstr. 13/ 15/ 17
- Erichstr. 19
- Erichstr. 29/ 35
2. Liegen diese Gebäude in dem Gebiet, auf das sich die städtebauliche Erhaltungsverordnung St. Pauli-Süd erstreckt?
Die Grundstücke und Gebäude liegen im Bereich der Erhaltungsverordnung St. Pauli-Süd vom 20.02.2008.
3. Halten Sie die Gebäude für erhaltenswert, weil sie das Stadtbild prägen bzw. von städtebaulichem Interesse sind? (Falls es zu den zugehörigen Gebäuden unterschiedliche Beurteilungen gibt, bitten wir, diese einzeln aufzuführen.)
Gemäß der Erhaltungsverordnung soll in diesem Teil von St. Pauli sichergestellt werden, dass die vorhandene kleinteilige Maßstäblichkeit der Parzellierung und der Bebauung gewahrt wird (siehe hierzu: Aufstellungsbeschluss über die Erhaltungsverordnung St. Pauli-Süd (M/01/07) vom 22.01.2007, Amtl. Anzeiger Nr. 10, vom 30.01.2007, Seite 388).
4. Gibt es für dieses Gebiet bereits Genehmigungen
a) für den Rückbau (Abriss)
b) für die Nutzungsänderung von Gebäuden
c) für die Errichtung von Neubauten
durch das Bezirksamt Hamburg-Mitte?
Für die oben genannten Grundstücke gibt es verschiedene Vorbescheide, deren Verfahrensgegenstände den Abbruch und Neubau sowie die Sanierung und Modernisierung von Gebäuden betreffen.
5. Falls ja, bitten wir diese einzeln zu benennen.
Von einer Benennung der einzelnen Vorbescheide wird gemäß § 24 Abs. 2 BezVG abgesehen, da dem berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
6. Falls ja: Wäre es möglich gewesen, diese Genehmigungen durch eine städtebauliche Erhaltungsverordnung zu verwehren?
Grundsätzlich wäre es möglich gewesen Genehmigungen zu versagen, wenn die baulichen Planungen der Erhaltungsverordnung widersprochen hätten. Jedoch wurden die Erhaltungs-verordnung St. Pauli-Süd und die Planungen, die Inhalt des Vorbescheides sind, parallel in Abstimmung mit dem Antragsteller und dem Bezirk (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung) unter Einbeziehung der bezirklichen Gremien entwickelt und bei der Beurteilung und Prüfung der Vorbescheidsanträge berücksichtigt.
7. Gibt es bereits (Vor-)Verträge des Bezirksamts mit den EigentümerInnen der Gebäude bzw. mit InvestorInnen?
Bisher gibt es keine öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen den Eigentümern und dem Bezirksamt. Grundlage und Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der FHH, in dem die Umsetzung der gesamten Baumaßnahme in einem zeitlich festgelegten Rahmen sichergestellt wird.
8. Gibt es bereits Bau-Vorbescheid(e)? Falls ja: Für welche Grundstücke mit welchem Inhalt?
Siehe Antwort zu 5.
9. Wie hoch sind die Mietpreise aktuell in den noch bewohnten Wohnungen?
Über die derzeitigen Mietpreise kann die Verwaltung keine Auskunft gegen. Die Höhe der Mieten ist privatrechtlich zu regeln.
10. Welche Pläne für die Mieten gibt es für die Zukunft, falls es zur Sanierung und / oder zur Errichtung von Neubauten kommen sollte?
Siehe Antwort zu 9.
11. Sind nach der Sanierung von Gebäuden bzw. er Errichtung von Neubauten die Schaffung von Eigentumswohnungen beabsichtigt?
Ob Eigentumswohnungen entstehen, ist von den Antragstellern/Projektentwicklern bisher noch nicht abschließend festgelegt. Dies ist von den Vermarktungsmöglichkeiten abhängig. Der Bauverwaltung liegen bisher keine Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen, die Voraussetzung für eine Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz sind, vor.
12. Stimmt es, dass ein Architekturbüro beauftragt ist / war, eine Machbarkeitsstudie zu erstellen mit dem Ziel, das Bernhard-Nocht-Quartier unter Denkmalschutz zu stellen und die Altbauten zu sanieren?
Die Planungen und die Bauvorlagen, die Grundlage des Vorbescheides sind, wurden von einem vom Antragsteller beauftragtem Architekturbüro bearbeitet. Die denkmalrechtlichen Aspekte und die Möglichkeiten der Sanierung der Altbauten sind mit einbezogen worden.
13. Wie lauten die Erkenntnisse zu den einzelnen Gebäuden im Hinblick auf
a) die Sanierungsbedürftigkeit?
b) die Sanierungsmöglichkeit?
Erkenntnisse im Hinblick auf die Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsmöglichkeiten der bestehenden Gebäude sind im Zusammenhang mit der Planung für den Antrag zum Vorbescheid erfolgt. Der Umfang der Baumaßnahmen ist mit dem Vorbescheid festgelegt.
14. Welche politischen Gremien im Bezirk Hamburg-Mitte haben sich bereits wann und mit welchem Ergebnis mit dem Bernhard-Nocht-Quartier beschäftigt?
Der Bauausschuss hat sich in nicht-öffentlicher Sitzung mit verschiedenen Vorbescheidsanträgen beschäftigt (siehe auch Antwort zu 4 und 5). Soweit dies in der für die Beantwortung der Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Aufwand ermittelt werden konnte, haben sich darüber hinaus folgende Gremien mit dem Thema beschäftigt:
- Antrag der GAL- und SPD-Fraktion „Historisches Häuserensemble Bernhard-Nocht-Str. erhalten"
(Drs. Nr. 18/97/05) von der Bezirksversammlung am 19.04.2005 einstimmig beschlossen. Weitere
Behandlung des Themas im Ausschuss für Kultur, Sport und Denkmalpflege.
- Antrag der GAL- und SPD-Fraktion „Prüfung des Denkmalschutzes für historische Gebäude in
St. Pauli-Süd (Ortsteil 112)" (Drs. Nr. 18/192/05) von der Bezirksversammlung am 15.11.2005
einstimmig beschlossen. Weitere Behandlung des Themas im Ausschuss für Kultur, Sport und
Denkmalpflege.
- Antrag der GAL- und SPD-Fraktion „Erlass einer baulichen Erhaltensverordnung für das Gebiet
zwischen Hans-Albers-Platz, Davidstraße und Bernhard-Nocht-Straße (Ortsteil 112)" (Drs. Nr.
18/195/05) von der Bezirksversammlung am 15.11.2005 einstimmig beschlossen. Dem Stadt-
planungsausschuss wurden in seiner Sitzung am 28.03.2006 Vorschläge zur Umsetzung dieses
Beschlusses vorgelegt. Diesen hat der Ausschuss einstimmig zugestimmt. Am 13.12.2006 wurde
der Stadtplanungsausschuss darüber informiert, dass alle Fachdienststellen ihre Zustimmung zur
Erhaltungsverordnung gegeben haben und die weiteren Schritte zum Erlass in die Wege geleitet
werden.