Kleine Anfrage 27/2009
des Bezirksabgeordneten Peter Heim, Fraktion DIE LINKE, an das Bezirksamt Hamburg- Nord
Betr.: Veränderte Kräfteverhältnisse in der BV und in den Ausschüssen
Sachverhalt:
1) Durch den Austritt der Bez.-Abgeordneten Dorle Olschewski und Siegfried Diebolder aus der GAL-Fraktion der Bez.-Versammlung Hamburg-Nord zum 19.01.2009, haben sich die Kräfteverhältnisse in der Bezirksversammlung verändert.
2) Die von den beiden Bez.-Abgeordneten gebildete „Gruppe“ hat keinen Fraktionsstatus.
3) Die Besetzung von Ausschüssen mit stimmberechtigten Mitgliedern ist gem. §17 BezVG vom Fraktionsstatus abhängig. Fraktionslose Mitglieder haben lediglich ein Rede- und Antragsrecht.
Vor diesem Hintergrund frage ich:
1) Kann eine „Gruppe“ dennoch ein Grundmandat in den Ausschüssen beanspruchen? Wenn ja: auf welcher Rechtsgrundlage könnte dies möglich sei?
2) a)Sind die derzeitigen Ausschüsse noch beschlussfähig?
b)Ist insbesondere der Hauptausschuss z. Zt. beschlussfähig? Wenn ja, wie werden die veränderten Kräfteverhältnisse berücksichtigt? Wenn nein, welche Verbindlichkeit bzw. rechtliche Wirkung haben die zur Zeit in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse?
4) Gibt es Fristen, innerhalb derer die Ausschussbesetzung mit stimmberechtigten Mitgliedern, die die Kräfteverhältnisse in der Bez.-Versammlung abbildet, zu erfolgen hat?
5) Gibt es Fristen, innerhalb derer die Beschlussfähigkeit hergestellt sein muss?
6) Welches Verfahren muss eingeleitet werden, um die derzeitigen Kräfteverhältnisse in der Bez.-Versammlung auch in den Ausschüssen abzubilden?
Fraktion DIE LINKE Peter Heim,
Bezirksamt Hamburg-Nord
Den 12.03.2009
A N T W O R T auf die KLEINE ANFRAGE 27/2009 Fragesteller: Peter Heim (DIE LINKE)
Betr.: Veränderte Kräfteverhältnisse in der BV und in den Ausschüssen Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1: Gemäß § 17 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) können fraktionslose Mitglieder… dem vorsitzenden Mitglied (der Bezirksversammlung) zwei Ausschüsse nennen, an deren Sitzungen sie mit einem Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilnehmen.
Zu 2a: Ja. Alle Ausschüsse verfügen über 15 stimmberechtigte Mitglieder.
Zu 2b: Ja. Der Hauptausschuss verfügt ebenfalls über 15 stimmberechtigte Mitglieder; CDU-Fraktion 6, SPD-Fraktion 5, GAL-Fraktion 2, Die Linke-Fraktion und FDP-Fraktion jeweils 1. Der Austritt von 2 Mitgliedern aus der GAL-Fraktion hat keine Auswirkung auf die Sitzverteilung im Hauptausschuss.
Zu 4 und 5: Entfällt.
Zu 6: Siehe Antwort zu 1.
Harald Rösler