26. September 2008

Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE Eine Schule für Alle und die Antwort

Kleine Anfrage der Abgeordneten Helga Kuhlmann und der Fraktion DIE LINKE
Eine Schule für Alle

Die Initiative „Eine Schule für Alle“- bestehend aus einem breiten Bündnis von Eltern,
Lehrern, Erziehern, Wissenschaftlern, Gewerkschaftern und Schülern will das Hamburgische Bildungswesen verbessern. Förderung statt Auslese, gemeinsames Lernen statt.

Ausgrenzung bessere personelle und materielle Schulausstattung und Erhöhung der
Chancengleichheit für Alle- das soll mit einer Schulgesetzes-Änderung erreicht werden. Von Kl. 7-10 werden dann wirklich alle SchülerInnen gemeinsam unterrichtet. Vom 19.9 – 9.10. findet die 2. Stufe des Volksbegehrens mit der Unterschriftensammlung statt. In der 3. Phase werden parallel zu den Europa- und Bundestagswahlen alle Hamburger Bürger über die Schulstrukturreform abstimmen.

Kritik an der angestrebten Schulstrukturreform:
Mit der derzeit in der Umsetzungsphase befindlichen Schulstrukturreform und der damit ab 22.9.2008 eingeleiteten Phase von regionalen Schulentwicklungskonferenzen in 22
Regionen bleiben strukturelle Fragen. Zum einen was das Schulangebot betrifft, zum
anderen wird keine Antwort darauf gegeben, was mit Sonderschulen geschieht. Die
Entwicklung der Kinder in Stadtteilen mit hohem Migrationshintergrund bleibt ungeklärt.
Hier ist die Auslese nach dem 6. Schuljahr (der Primarschule) zu früh angesetzt, zudem
können Primarschulen selbstständig handeln oder an Gymnasien sowie Stadtteilschulen
angedockt sein.

Damit besteht die Gefahr, dass der eigene Weg von Gymnasien elitäre Züge bekommt, insbesondere dann, wenn Eltern ihre Kinder bei einer einem Gymnasium angedockten Primarschule anmelden. Die grüne Schulsenatorin spricht hier von 30% Schulabgängern aus Gymnasien und 70% aus Stadtteilschulen. Dies zeigt Vorgaben eines nach wie vor bestehenden Ausleseverfahrens an. Angesichts von Schulschließungen in jüngster Vergangenheit bleibt offen, wie die Stadtteilschulen zielorientierte Begabtenförderung betreiben wollen, ganz zu schweigen von einer Individualförderung, die Chancengleichheit auch für Spätentwickler herstellt. Eine massive Aufstockung von Lehr-und Betreuungspersonal kann dies nur leisten. Daraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Welche Bedeutung misst die Bezirksverwaltung einem Erfolg der Volksinitiative zu?
  2. Welche Auswirkungen hätte die Einführung „Einer Schule für Alle“ auf die Schulstruktur im Bezirk und anknüpfend daran?
  3. Sind weitere Schulschließungen im Bezirk Nord geplant und in welchen Stadtteilen?
  4. Werden mit der Einführung der Stadtteilschulen und damit verbundenen gezielten Förderung Sonderschulen überflüssig?
  5. Wenn ja, wie werden lernschwache SchülerInnen in die Stadtteilschule integriert?
  6. Gibt es im Zuge der Schulstrukturreform Zahlen über die zusätzliche Einstellung von Lehrern und Sozialarbeitern im Bezirk Nord?
  7. Sind bezirkliche Gremien in die anstehenden Regionalkonferenzen eingebunden?
  8. Wenn Nein- warum nicht? Ist das gewollt?
  9. Gibt es Vorarbeiten zu einem Schulentwicklungsplan unter Berücksichtigung eines erfolgreichen Volksentscheids?
  10. Was geschieht in Stadtteilen mit hohem Migrationsanteil? Wie soll regionale Ghettobildung in Stadtteilschulen vermieden oder gemildert werden?

Helga Kuhlmann

22.09.2008 <//font><//span><//span><//u>

ANTWORT auf <//span>die Kleine Anfrage Nr. 45/2008     

Fragesteller:<//span><//u>    <//span>BAbg.  <//span>Helga Kuhlmann (DIE LINKE-Fraktion)<//span><//font><//font><//font>

Betreff:<//font><//span><//u> Eine Schule für alle

Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:<//font><//font><//span>

Zu 1:<//font><//font><//span><//u>

Das Bezirksamt hat sich immer zu den in Hamburg geltenden Formen der Volksgesetzgebung bekannt und ist bei der organisatorischen Umsetzung stets aktiv beteiligt. Den Ergebnissen und ihrer Deutung steht das Bezirksamt in der gebotenen Neutralität gegenüber.<//font><//span>

Zu 7:<//font><//font><//span><//u>

Nach Kenntnis des Bezirksamtes beabsichtigt die Behörde für Schule und Berufsbildung, an den anstehenden Regionalen Schulentwicklungskonferenzen auch Vertreter und Vertreterinnen der in der Bezirksversammlung vertretenen Fraktionen zu beteiligen.<//font><//span>

Die Fragen 2 bis 6 sowie 8 bis 10 fallen in den Zuständigkeitsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung.<//font><//span>

Frommann<//font><//font><//font><//span>