31. Oktober 2011

Sachstand zum Wettbewerbsverfahren Am Weißenberge - Kleine Anfrage 75/2011

Sachverhalt/Fragen
Auf der Stadtentwicklungsausschusssitzung vom 26.03.2009 wurde das Ergebnis des
städtebaulich-landschaftsplanerischen Ideenwettbewerbs „Am Weißenberge“ (Bebauungsplan-Entwurf OH 26) vorgestellt. Der erste Preis wurde für ein Konzept vergeben, das eine Mischung aus Wohn- und Gewerbegebiet vorsah. Angesichts der mittlerweile eingegangenen Verpflichtung des Bezirks, jährlich 900 Wohneinheiten zu genehmigen (Vertrag für Hamburg), des dringenden Bedarfs an bezahlbaren Wohnraum, den der Bezirksamtsleiter immer wieder betont, sowie leerstehender Büroflächen in unmittelbarer Umgebung stellen wir folgende Fragen:


1. Wie ist der Stand des B-Planverfahrens OH 26 von 2007?
2. Wird an der ursprünglichen Planung, Gewerbe- und Wohngebiet dort zu genehmigen
festgehalten?
3. Ist für das Gebiet ein Hotel vorgesehen?
Wenn ja, warum und wie viele Stockwerke sind geplant?
4. Ist für das Gebiet eine gewerbliche Bebauung für Büroflächen vorgesehen?
Wenn ja, warum und wie viele Stockwerke sind geplant?
5. Sind für das Gebiet Stadthäuser, Stadtreihenhäuser und Stadtvillen vorgesehen?
Wenn ja, warum, wie viele und entsprechen diese dem angekündigten Ziel, bezahlbaren
Wohnraum im Bezirk schaffen zu wollen? Bitte unterteilt nach Stadthaus, Stadtreihenhaus und Stadtvilla.
6. Gibt es Bestrebungen des Bezirksamtes, dort auf die Realisierung von gefördertem  Wohnraum zu drängen bzw. vertraglich zu bestehen? Wenn ja, werden Förderungsmöglichkeiten vorgegeben, die in Anspruch genommen werden sollen und wird ein Mietzins(bereich) (5,80 € ist realisierbar, wenn alle Förderungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden) vom Bezirksamt vorgegeben?
Wenn nein, warum nicht?
7. Ist der Erhalt der schutzwürdigen Wärterhäuser am Maienweg und Am Weißenberge
vorgesehen?
8. Ist dem Bezirksamt bekannt, wann mit einer Sanierung der SAGA/GWG-Wärterhäuser in der Nesselstraße, wovon ein großer Teil leer steht, zu rechnen ist?
9. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?
10. Wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?
11. Wie viele Wohneinheiten sind insgesamt geplant?


Für die Fraktion DIE LINKE:
Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi


Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage wie folgt:


Zu 1:
Aus dem Siegerentwurf des städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenwettbewerbs „Am
Weißenberg“ wurde zwischen August 2009 und Februar 2010 der Funktionsplan erarbeitet, der die Grundlage für den Bebauungsplanentwurf Ohlsdorf 26 bildet. In der Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses am 09.06.2011 wurde dazu ein mündlicher Sachstandsbericht gegeben.
Im Bebauungsplanverfahren ist die Abstimmung mit den Behörden und Trägern öffentlicher Belange abgeschlossen, der Arbeitskreis I fand am 26.09.2011 statt. Die Ergebnisse sollen in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.11.2011 vorgestellt und erläutert sowie der Stadtentwicklungsausschuss um Kenntnisnahme der öffentlichen Auslegung gebeten werden.


Zu 2:
Die Ergebnisse des Siegerentwurfs sind mit wenigen Änderungen in den Funktionsplan und
Bebauungsplan übernommen worden. An der Sengelmannstraße ist ein Gebäuderiegel mit
Kerngebietsnutzung vorgesehen, die übrigen Planbereiche sollen als reine und allgemeine
Wohngebiete ausgewiesen werden, die sich um eine Grünfläche/Parkanlage gruppieren.


Zu 3:
Die Kerngebietsnutzung an der Sengelmannstraße lässt planungsrechtlich Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke sowie untergeordnet auch Wohnungen zu. Ein Hotel ist demnach zulässig; da die Flächen aber noch nicht vermarktet sind, ist nicht bekannt, welche Nutzungen sich dort konkret ansiedeln werden. Die Bebauung ist an der Sengelmannstraße zwingend sechsgeschossig ausgewiesen, in den rückwärtigen Bereichen zur Wohnbebauung hin zwei- bis viergeschossig. Die hervorgehobene verkehrliche Lage der Sengelmannstraße in Verlängerung der Umgehung Fuhlsbüttel und die unmittelbare Flughafennähe erzeugen eine Lagegunst, die zur straßenparallelen Ansiedlung von repräsentativen Arbeitsstättennutzungen geeignet ist. Aus städtebaulicher Sicht bietet hauptsächlich der Straßenabschnitt zwischen Maienweg und Suhrenkamp das Potential, eine dem Magistralencharakter der Sengelmannstraße entsprechende Bauweise zu realisieren. Mit der Kerngebietsausweisung wird auch die Bestandssituation hinsichtlich der Lärmbelastung durch den Kfz-Verkehr planerisch berücksichtigt. Durch einen Riegel aus lärmunempfindlicherer Kerngebietsbebauung werden die dahinter liegenden Wohnbereiche abgeschirmt.


Zu 4:
Siehe Antwort zu 3.


Zu 5:
Der Siegerentwurf des Wettbewerbs und der darauf aufbauende Funktionsplan hatten Stadtvillen, Stadtreihenhäuser und Geschosswohnungsbau mit verschiedenen Wohnungstypen wie z.B. Maisonette-Wohnungen vorgesehen. Ende 2011 sind die Wohnbauflächen im Plangebiet in ihrer Gesamtheit von der Finanzbehörde an die SAGA-GWG veräußert worden. Diese wird die Wohnungsgrößen und -typen bedarfsgerecht entsprechend ihrer Mieternachfrage und der Förderkriterien anpassen. Ein Anteil der Wohnungen (mindestens 50 %) soll im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen. Bislang liegen dem Bezirk noch keine detaillierten Angaben der SAGA-GWG zu dem genauen Wohnungsschlüssel, den Wohnungstypen und dem Anteil der geförderten Wohnungen vor.

Zu 6:
Der Bezirk hat keine rechtlichen Möglichkeiten, Grundstückseigentümer zu solchen Vorgaben zu verpflichten. Die wohnungspolitischen Ziele der FHH sind mit dem Direktverkauf des Grundstücks an SAGA-GWG umgesetzt.


Zu 7:
Ja. Die Wohngebäude Suhrenkamp 68/70, 72/74, 76/78 und Nesselstraße 5, 7, 11/13, 15/17, 19/21, 23/25, 27/29, 6/8, 12/14 und 20/22 sind im Verzeichnis der erkannten Denkmäler gemäß § 7a Hamburgisches Denkmalschutzgesetz enthalten. Es handelt sich um Beamtenwohnhäuser aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, die zum Ensemble der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel gehören. Die weiteren Wärterhäuser Nesselstraße 31/33, 28/28a/30/30a, 34/Maienweg 175, 35/ Maienweg 177/179, Maienweg 181/183/185 sind als Wohnhäuser für die Wärter der JVA im gleichen zeitlichen Zusammenhang entstanden. Sie unterliegen nicht dem Denkmalschutz, werden aber vom Denkmalschutzamt als Teil des baulichen Ensembles mit der Nesselstraße und ihrem gewachsenen Baumbestand als erhaltenswert angesehen. Da die erhalten gebliebene Altbausubstanz mit dem Straßenraum der Nesselstraße städtebaulich gestaltprägend für diesen Teil des Stadtteils Ohlsdorf ist, soll für diesen Bereich mit dem Bebauungsplan ein städtebaulicher Erhaltungsbereich nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des
Baugesetzbuchs festgelegt werden.


Zu 8:
Nein


Zu 9:
Der Bebauungsplan-Entwurf kann zum Sommer 2012 Vorweggenehmigungsreife erreichen. Die Freimachung der Flächen wird nicht vor dem 30.06.2012 erfolgen, zu diesem Termin ist dem Pavillondorf von Fördern & Wohnen an der Sengelmannstraße gekündigt. Mit einem Baubeginn ist daher frühestens zum Herbst 2012 zu rechnen, je nach Planungsfortschritt der SAGA-GWG. Die Liegenschaftserschließung für die beiden neuen Planstraßen im Gebiet ist bereits in Vorbereitung.


Zu 10:
Hierzu können derzeit keine Aussagen getroffen werden.


Zu 11:
Die SAGA-GWG geht von einer Anzahl von rund 450 Wohneinheiten im Neubau aus, im Bestand bleiben rund 60 Wohneinheiten erhalten.


Wolfgang Kopitzsch


Anlage/n:
ohne Anlagen