31. Oktober 2011

Antrag der Fraktion DIE LINKE Stellungnahme zum Entwurf der Globalrichtlinie Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe

Hamburg, 31. Oktober 2011


Sachverhalt:
Die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) hat im August ein Papier zur Weiterentwicklung und Steuerung der Hilfen zur Erziehung erarbeitet.
Das Ziel, die sozialräumlichen Angebote besser zu vernetzen und stärker an den Bedarfen zu orientieren, ist prinzipiell zu begrüßen.
Dennoch besteht die Gefahr, dass insbesondere Kostenaspekte in den Vordergrund bei der
Entscheidungsfindung über die vorgesehenen Änderungen standen. Ferner sieht die Bezirksversammlung Hamburg-Nord die Gefahr, dass durch den Druck evaluierbare Ergebnisse vorweisen zu müssen, nicht evaluierbare, aber für die Offene Jugendarbeit sehr wichtige Maßnahmen, vernachlässigt werden könnten.
Besonderes Augenmerk erfordert die Finanzierung der Umsetzung der Änderungen. Hier bedarf es einer Konkretisierung der finanziellen Ausstattung, damit die Träger bzw. Anbieter von Leistungen die geforderte Berichtserstattung sowie die gestellten Vernetzungsaufgaben bewältigen können.

Deshalb möge der Hauptausschuss beschließen:
Die Globalrichtlinie möge um folgende Punkte ergänzt werden und die letzten beiden Punkte in der Überarbeitung der Globalrichtlinie Berücksichtigung finden:

1. An den 7. Absatz unter 2. möge angefügt werden, „Die HzE-Maßnahmen werden weder begrenzt, noch ausschließlich nach ihrer Wirtschaftlichkeit ausgerichtet.“

2. Vor dem letzten Satz in 3.2. möge eingefügt werden, „Bei Familien im Leistungsbezug des Jobcenters ist das Jobcenter als Kooperationspartner einzubeziehen.“

3. Hinter dem 3. Aufzählungszeichen bei 3.3. möge ergänzt werden, „Hierfür werden die Anbieter sozialräumlicher Angebote durch zusätzliche Ressourcenausstattung in die Lage versetzt, Ressourcen in das Erbringen von schulbezogenen Angeboten leisten zu können. Mindestens eine volle Stelle pro Anbieter ist abzusichern.“

4. In 3.2., 4. Abs. 1. Satz möge hinter „Einrichtungen der Familienförderung“ eingefügt werden „ ... , insbesondere Kinder- und Familienzentren“.

5. 3.4. möge um folgenden Satz im Anschluss des letzten Absatzes ergänzt werden, „Istfür Jungerwachsene eine Trennung von den elterlichen Strukturen für das Erreichen der
beruflichen Integration hilfreich, muss ein Anspruch auf eigene Existenzsicherung
unabhängig vom Elternhaus bestehen.“

6. Für die Kooperation der Träger mit den Regeleinrichtungen und dem ASD sowie anderen
KooperationspartnerInnen und für das Berichtswesen müssen allen Beteiligten ausreichend
Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, um die ihnen gestellten Aufgaben bewältigen zu können.

7. Die Einrichtung von JUS IT zur Dokumentation ist vorerst zu stoppen und kritisch zu prüfen, 1. unter dem Kostenaspekt (115 Mill. Euro fließen dort hinein mit noch nicht absehbarer Kostensteigerung) und 2. unter dem Aspekt des Datenschutzes, da ein Zugriff von Polizei und anderen öffentlichen Ämtern nicht auszuschließen ist.

DIE LINKE
Lars Buchmann, Karin Haas, Rachid Messaoudi