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6. Januar 2010

beantwortet: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in HH-Nord

Das aktuell gültige Bezirksverwaltungsgesetz v. 06.06.2006 regelt im § 32, Abs.1: Zitat:

„Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner eines Bezirkes können in allen Angelegenheiten, in denen die Bezirksversammlung Beschlüsse fassen kann, einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Ausgenommen vom Bürgerbegehren sind Personalentscheidungen und Beschlüsse über den Haushalt.“

Bürgerentscheid-Verfahren sind seit dem 06.10.1998, mit Einführung des Gesetzes möglich.

 Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksamtsleitung:

1. Wie viele Bürgerentscheid-Verfahren sind seit Einführung des Gesetzes

am 06.10.1998 im Bezirk Hamburg-Nord durchgeführt worden? Bitte chronologisch auflisten.

2. Wie viele Bürgerbegehren wurden durchgeführt?

a. Wie viele davon waren erfolgreich aus der Sicht der Antragsteller?

b. Wie viele waren aus der Sicht der Antragsteller nicht erfolgreich?

c. Wie viele davon wurden abgebrochen? Sind dem Bezirksamt die Gründe bekannt?

Wenn ja, welche waren das?

Bitte alle Angaben chronologisch ordnen.

3. Wie viele Bürgerentscheide wurden durchgeführt?

a. Wie viele davon waren erfolgreich aus der Sicht der Antragsteller?

b. Wie viele waren aus der Sicht der Antragsteller nicht erfolgreich?

c. Wie viele davon wurden abgebrochen? Sind dem Bezirksamt die Gründe bekannt?

Wenn ja, welche waren das?

Bitte alle Angaben chronologisch ordnen.

4. Welche Bürgerbegehren sind durch das Verfehlen des nötigen Quorums gescheitert?

Bitte alle Angaben chronologisch mit Angabe des Gegenstands auflisten.

5. Welche Bürgerentscheide erhielten keine Mehrheit im Sinne des Antragstellers?

Bitte alle Angaben chronologisch mit Angabe des Gegenstands auflisten.

6. Wurden Bürgerentscheide vom Senat evoziert?

Wenn ja, welche? Welche Gründe wurden angegeben?

Wenn keine Gründe angegeben wurden, warum geschah dies nicht?

7. Wie hoch sind im Durchschnitt die Kosten, die dem Bezirksamt durch die Durchführung eines Bürgerentscheides entstehen?

8. Ist im Haushalt des Bezirksamtes eine entsprechende Kostenposition vorgesehen?

Wenn ja, wie hoch ist der Ansatz?

Wenn nein, warum nicht?

9. Für den Fall der Evozierung eines Bürgerentscheides, werden die Kosten (gem. Frage 8) vom Senat übernommen, oder belasten sie das Budget des Bezirksamtes nach wie vor?

a. Gibt es hierzu eine Gesetzesgrundlage, Verordnung oder Verwaltungsrichtlinie?

Wenn ja, bitte die Fundstelle angeben.

10. Gab es im Falle von Evokationen kritische Reaktionen aus der Bevölkerung gegenüber dem Bezirksamt?

a. Wenn ja, welcher Art und mit welcher Zielrichtung?

Bitte unterscheiden nach sachlichen und politischen Angaben.

 

Wir bitten um fristgerechte Beantwortung.

 

Für die Fraktion DIE LINKE:

Peter Heim, Franz-Josef Peine, Helga Kuhlmann, Angelika Traversin

 Bezirksamt Hamburg-Nord 

A N T W O R T  a u f  d i e

Große   Anfrage N r . 12/2009

Fragesteller: Fraktion DIE LINKE 

Betr.:   Bürgerbegehren und Bürgerentscheid-Verfahren in Hamburg-Nord

Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

Zu 1:
2003:  Sind Sie gegen die Einrichtung von neuen Bauwagensiedlungen in
Hamburg-Nord?
2008: Rettet das Freibad Ohlsdorf.

Zu 2:
1998 Gegen die Bebauung Schöne Aussicht 29-30
 am 23.11.1998 zurückgewiesen.
1998 Gegen eine offene Jugendwohnung am Stadtpark, Südring 30a
 Nicht zustande gekommen.
1999 Gegen die Bebauung des Schulhofs Adolph-Schönfelder-Schule
 11.05.1999 gleichlautender Beschluss der BV.
1999 Gegen die Einrichtung neuer Bauwagensiedlungen
 Das Bürgerbegehren war erfolgreich.

1999 Gegen die Bebauung von Schulhöfen im Bezirk HH-Nord
 Nicht zustande gekommen.
2008 Rettet das Freibad Ohlsdorf Das Bürgerbegehren war erfolgreich.

Zu 2a) und b):
Über die Beurteilung aus Sicht der Antragsteller liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

Zu 2c):
Entfällt.

Zu 3:
2003: Sind Sie gegen die Einrichtung von neuen Bauwagensiedlungen in Hamburg-Nord?
2008: Rettet das Freibad Ohlsdorf.
Beide waren erfolgreich.

 

Zu 3a) und b):
Über die Beurteilung aus Sicht der Antragsteller liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.

Zu 3c):
Entfällt.

Zu 4:
Keine.

Zu 5:
Es gibt bei den Bürgerentscheiden kein Quorum.

Zu 6:
Entfällt.

Zu 7:
Nein.

Zu 8:
In 2008 sind für das Bürgerbegehren „Rettet das Freibad Ohlsdorf“ für die Herstellung der Abstimmungsunterlagen, die Portokosten für den Versand und die Rücksendung sowie für die Besetzung einer Abstimmungsprüfstelle Kosten in Höhe von rd. 300.000 € entstanden.

Zu 9:
Nein. Die Finanzbehörde führt im Einzelplan für die Bezirksverwaltung einen zentralen Ansatz, der in Anspruch genommen wird.

Zu 10:
Entfällt. Die Kosten werden in jedem Fall aus dem Haushaltplan der Freien und Hansestadt Hamburg getragen.

Zu 11:
Entfällt.

 
 
Wolfgang Kopitzsch