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2. Februar 2009

ALG II-Kräfte in öffentlichem Auftrag

1) 10% der Wochenarbeitszeit dieser Arbeitskräfte sind für Qualifizierungsmaßnahmen vorgesehen,
10-15% für Freistellungen zur Erledigung von Behördengängen und persönlichen Angelegenheiten. Wird seitens des Bezirksamtes sichergestellt, dass diese Zeitkontingente tatsächlich den Mitarbeitern durch die Beschäftigungsträger zur Verfügung gestellt werden?

   Wenn ja: Auf welche Weise ?
   Wenn nein: Warum nicht?

2) Welche Qualifizierungsmaßnahmen werden durchgeführt?
   Bitte geben Sie an, ob
   a. diese auf die jeweilige Tätigkeit  für das o.g. Amt bezogen sind,
   b. die Arbeitnehmer bezogen auf  Ihren erlernten Beruf weiter und aktuell qualifiziert werden,
   c. sie auf eine neue, nachhaltige, versicherungspflichtige Tätigkeit hin orientiert sind.

3) Durch welche Institutionen werden diese Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt
   und welche Qualifikationen haben die unterrichtenden Personen?

4) Wieviele Beschäftigte nach §16 (3) SGBII („Ein Euro-Jobber“) sind im Bereich des Bezirksamts Hamburg Nord beschäftigt im Bereich „Ergänzungsarbeiten in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, auf Kinderspielplätzen und im Straßenbegleitgrün?“

5) Wie viele der in der Antwort zur Kleinen Anfrage 67/2008, Frage 2, genannten Personen haben nach  Auslaufen oder während des Beschäftigungsverhältnisses gem. § 16a SGB II oder §16 (3) SGB II  bei einem Beschäftigungsträger während der vergangenen 3 Jahre eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beim Bezirksamt HH-Nord erhalten?

6) Wie hat sich der Personalstand von Mitarbeitern mit Vollzeitstellen beim Bezirksamt, die direkt mit der Pflege und Instandhaltung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen und Strassenbegleitgrün befasst sind, in den vergangenen 15 Jahren entwickelt?

7) Falls es zu einer Reduzierung des Personalbestandes kam:
   a. welche Arbeiten wurden nicht mehr ausgeführt,
   b. welche Arbeiten wurden in größeren Zeitintervallen ausgeführt?

8) Falls Beschäftigte in Beschäftigungsverhältnisse  gem. § 16a  SGB II  und  solcher, die sich in Maßnahmen sogenannter  Arbeitsgelegenheiten (1-Euro-Jobs etc.) befinden, vollständig entfallen würden, wie groß wäre dann der Bedarf an entsprechenden Vollzeitstellen im Bezirksamt?
Wie groß wäre der finanzielle Mehrbedarf  für das Bezirksamt?

9) Inwieweit werden Personalräte in die Entscheidungen des Bezirksamtes eingebunden, Arbeiten von Beschäftigten nach §16 a SGB II und §16 (3) SGB II im Auftrage des Bezirksamtes auszuführen zu lassen?
Wurden Bedenken angemeldet?
Wenn ja, wie lauteten diese

10) Wird o.g. Beschäftigten Arbeitskleidung gestellt?
a) vom Bezirksamt
b) vom Beschäftigungsträger


gez. Peter Heim, Franz-Josef Peine und Fraktion DIE LINKE

 

 

Bezirksamt Hamburg-Nord Den 23.02.10

A N T W O R T

a u f d i e

 

Große Anfrage N r . 4/2009

 

Fragesteller: Fraktion DIE LINKE

 

Betr.: Befristete Beschäftigung von Arbeitskräften nach § 16a SGB II im Fachamt Management des öffentlichen Raums des Bezirksamts

 

Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

Zu 1:

Nein. Die Arbeitskräfte werden durch die Beschäftigungsträger begleitet, die Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Beschäftigungsträgern veranlasst

und „gebucht „.

 

Zu 2a:

Nein, allenfalls bedingt.

 

Zu 2b:

Ja, gemäß Auskunft der Beschäftigungsträger.

 

Zu 2c:

Ja, gemäß Auskunft der Beschäftigungsträger.

 

Zu 3:

Die Frage kann vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.

 

Zu 4:

Die Anzahl der durch die Beschäftigungsträger eingesetzten Personen entspricht den Angaben zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 67/2008.

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamts Hamburg Nord hat Beschäftigungsvereinbarungen mit folgenden 2 Beschäftigungsträgern geschlossen:

 

• ALH (Arbeit und Lernen Hamburg GmbH)

mit 60 Sollstellen, von denen derzeit 55 Stellen besetzt sind. Die Einsatzorte liegen in Barmbek und in Langenhorn

 

sowie

 

• Alraune GmbH

mit 7 Sollstellen, von denen derzeit 5 Stellen besetzt sind. Der Einsatzort liegt im Stadtpark und dessen näherer Umgebung.

 

Bei den eingesetzten Personen handelt es sich um Langzeitarbeitslose mit mehrfachen Vermittlungshemmnissen und eingeschränktem Leistungsvermögen. Diese werden mit 30 Stunden/Woche eingesetzt. Nach Auskunft der Beschäftigungsträger entfallen in dieser Wochenarbeitszeit darüber hinaus

 

≈ 10 % Zeitanteile für Qualifizierungsmaßnahmen,

≈ 10 – 15 % Freistellungen für persönliche Angelegenheiten wie Behördengänge

etc.,

≈ 20 % Krankheitsausfälle

sowie in der Regel 4 Wochen Praktikum.

 

Zu 5:

Keine.

 

Zu 6:

Die elektronische Auswertbarkeit der Stellen- und Besetzungsdaten auf Grundlage von Epos (Elektronisches Personal-, Organisations- und Stellenverwaltungssystem) reicht bis zum 01.01.1999 zurück.

Epos erlaubt lediglich eine Stichtagsbetrachtung zur Frage des Besetzungsumfangs. In der nachfolgenden Tabelle sind die Stellenbesetzungen im Regiebetrieb, der direkt mit der Pflege und Instandhaltung von öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Kinderspielplätzen und Straßenbegleitgrün zuständig ist, stichtagsbezogen erhoben worden, und zwar vom 01.01.99 bis zum 01.01.2009.

 

Stichtag Besetzungsumfang in Vollzeitstellen

01.01.1999 115

01.01.2000 111

01.01.2001 107

01.01.2002 105

01.01.2003 100

01.01.2004 93

01.01.2005 99

01.01.2006 96

01.01.2007 88

01.01.2008 86

01.01.2009 90

 

Zu 7:

Die Einführung und Optimierung des Maschineneinsatzes in den vergangenen 15 Jahren und umfangreiche Umstrukturierungsmaßnahmen in den Jahren 1998 und 2000 führten zu Synergieeffekten in der Unterhaltung der Grünanlagen und Kinderspielplätze. Hierdurch konnte der Personalabbau teilweise kompensiert werden. Darüber hinaus wurden pflegeintensive Anlagen teilweise um- bzw. zurückgebaut, hierzu gehören vor allem Sommerblumenrabatten und aufwändige Schmuckpflanzungen. Größere Zeitintervalle wurden teilweise bei der Mahd von Wiesen eingeführt.

 

Zu 8:

Da es sich bei den benannten Arbeiten lediglich um „Ergänzungsarbeiten“ im öffentlichen Grün handelt, kann die Frage im Hinblick auf Vollzeitstellen einschließlich des finanziellen Mehrbedarfs vom Bezirksamt nicht beantwortet werden.

 

Zu 9:

Der Personalrat des Bezirksamts ist in die Kooperationen mit den Beschäftigungsträgern nicht direkt eingebunden, aber darüber informiert.

 

Zu 10a:

Nein.

 

Zu 10b:

Ja.

 

 

Harald Rösler