zum Schreiben der Bezirksamtsleitung des Bezirksamtes Hamburg-Nord zur Prämienermittlung auf der Grundlage der Kennzahlen zum Einwohnerwachstum und der Wohnumfeldzufriedenheit mit Anlagen. (Drucksachen-Nr.2507/08)
Sachverhalt:
Im Ermittlungszeitraum (2007) liegt HH-Nord im Vergleich zu anderen Bezirken absolut und prozentual gesehen beim Bevölkerungszuwachs an vorletzter Stelle und
damit deutlich unter dem Hamburger Durchschnitt (Zuwachs: HH-Nord 731>0,262%, HH insgesamt 8679>0,501% (%-te bezogen auf die Gesamtbevölkerungszahl HH). Beim Kriterium Wohnumfeldzufriedenheit an 5.Stelle. Dabei scheint es jedenfalls nicht an dem Angebot an Parks und Grünflächen zu liegen, dass HH-Nord in diesem Vergleich nur sehr mäßig für das Jahr 2007 abschließt.
In der Mehrzahl der im Stadtentwicklungsausschuss beratenen B-Plan-Gebiete, in denen Wohnbebauung ausgewiesen werden soll, handelt es sich um Eigentumswohnungsvorhaben. Diese gehören in unserem Bezirk nicht zum preiswerten Wohnraumangebot. Vor dem Hintergrund der einsetzenden Rezession und
den damit verbundenen Arbeitsplatzrisiken, erscheint dieses Wohnraumangebot nicht dazu geeignet, zu einem nennenswerten Bevölkerungszuwachs beitragen zu können.
Auch der durch die Wohnungsoffensive des Senates veranlasste Bau von Mietwohnungen scheint kein zuzugsförderndes Mittel zu sein, liegen die Mietenansätze doch schon bei der Anfangsmiete im oberen Preissegment des Hamburger Mietenspiegels. Gleichzeitig ist HH-Nord der Bezirk Hamburgs mit dem geringsten Anteil an Sozialwohnungen (9.039 von HH-weit ca 119.000 WE).
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
1)Welche Schlüsse zieht die Bezirksverwaltung selbst aus dem og. Bericht?
2)Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Zuzugssituation plant die Bezirksverwaltung?
3)Teilt die Bezirksverwaltung die Ansicht, dass die Vergrößerung des Angebotes an bezahlbarem Wohnraum einen wesentlichen Ansatz zur
Verbesserung der Zuzugssituation darstellt?
Wenn ja, in welcher Weise kann und wird sich die Bezirksverwaltung zur Verbesserung dieser Situation einsetzen?
4)Ergreift die Bezirksverwaltung die Initiative um das Angebot an Sozialwohnungen zu erhöhen?
Wenn ja, in welcher Weise?
Wenn nein, warum nicht
5)Wie kann und wird sich die Bezirsverwaltung verstärkt für den Erhalt und die Schaffung von versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen einsetzen?
6)Welche Maßnahmen plant die Bezirksverwaltung zur Verbesserung des Wohnumfeldes?
Bezirksamt Hamburg-Nord Den 13.01.09
A N T W O R T
a u f d i e
Große Anfrage N r . 19/2008
Fragesteller: Fraktion DIE LINKE
Betr.: Schreiben der Bezirksamtsleitung des Bezirksamts Hamburg-Nord zur Prämienermittlung auf der Grundlage der Kennzahlen zum Einwohnerwachstum und der Wohnumfeldzufriedenheit mit Anlagen (Drucksachen-Nr. 2507/08)
Die Große Anfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1:
Die Prämienermittlung für die Kennzahl „Einwohnerwachstum“ basiert auf dem Zuwachs der Bevölkerungszahlen vom Stichtag 31.12.2006 zum Stichtag 31.12.2007. Die Datenlage erscheint aus Sicht des Bezirksamts dementsprechend nicht uneingeschränkt geeignet, um die tatsächliche Zuzugsdynamik im Jahr 2008 abzubilden.
Es handelt sich also um eine Momentaufnahme, bevor die Vielzahl von Wohnungsbauvorhaben aus dem Bezirk Hamburg-Nord in die Unsetzung gehen und dabei nennenswerte Potenziale für neu hinzuziehende Einwohner und Einwohnerinnen erschlossen werden können. Diese Momentaufnahme erscheint wenig geeignet, die Qualität und Nachhaltigkeit von Stadtentwicklungsprozessen abzubilden.
Das Bezirksamt verweist im Übrigen auf seine Stellungnahme zum Senatsdrucksachenentwurf 18/7617 „Förderfonds Bezirke“, in der die Aussagekraft von derlei Zahlen- und Datenmaterial für die Beurteilung von Wohn- und Lebensqualität grundsätzlich hinterfragt wurde (siehe Drs. 1508/07 beraten im Stadtentwicklungsausschuss - StekA - am 01.11.2007).
Insbesondere die qualitativen Kriterien zur Wohnumfeldzufriedenheit wurden diesbezüglich stark hinterfragt:
“200.000 € werden für die Erhöhung der Gesamtzahl der Einwohner eines Bezirks nach einem Festbetrag pro Neueinwohner vergeben. Diese gleichwohl quantitative Meßgröße spiegelt im qualitativen Sinne die Qualität des Wohnorts und die Wohnortbindung wider. Die vorgenannten Argumente bzgl. Der Betrachtung absoluter Zuwächse ohne ausreichende Berücksichtigung der spezifischen Entwicklungspotenziale gelten auch hier.
600.000 € stehen bereit für ein Kriteriensystem Wohnumfeldzufriedenheit, das auf einer erstmals 2006 durchgeführten Bürgerbefragung basiert. Die Messbarkeit und Aussagekraft wird bezweifelt. Die Verquickung des Kriteriums mit der Bürgerbefragung wird als nicht sachgerecht erachtet. Es bedarf transparenter und angemessener Kriterien, um die Ziele Lebensqualität, Wertschöpfung und Einwohnerzuwachs abzubilden. Andernfalls geraten Ursachen-Zusammenhänge, lokale Besonderheiten und der explizit gewollte Bezug zum bezirklichen Handeln aus dem Betrachtungsfokus.“
Vor diesem Hintergrund betrachtet das Bezirksamt die Ergebnisse der Prämienermittlung mit Interesse und bleibt bei seiner fachlichen Einschätzung, die in der damaligen
StekA-Drucksache niedergelegt ist.
Zu 2:
Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten, der Berücksichtigung der komplexen Rahmenbedingungen in einem sehr dicht besiedelten Bezirk und in Zusammenarbeit mit den ehrenamtlichen Gremien intendiert die Bezirksverwaltung weiterhin, in all den laufenden und geplanten Projekten auf allen Ebenen der Stadtentwicklung den erreichten hohen Standard einzuhalten und im Sinne einer integrierten Stadtentwicklung kontinuierlich zu erhöhen.
Zu 3:
Nur bedingt. Die Preisgestaltung ist zwar ein wichtiges, aber eben nur eines von sehr vielen Kriterien, die den Zuzug neuer Einwohner und Einwohnerinnen sowie die Standortbindung etablierter Einwohnerschichten begünstigen.
Das Bezirksamt hat keine originäre Zuständigkeit in der Preisgestaltung von Wohnraum.
Über die Abteilung Wohnraumschutz wird darauf hingewirkt, dass die Zweckentfremdung von Wohnraum im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verhindert wird.
Die Bezirksverwaltung kann im Übrigen nur bei der Vergabe städtischer Grundstücke sehr begrenzt Einfluss auf die Preisgestaltung von Wohnraum nehmen - sie tut es regelhaft im Rahmen der Beteiligung bei z.B. den Wohnungsbausoffensiven des Senats oder in der sogenannten Dispositionsbesprechung Wohnungsbau, bei der das Immobilienmanagement der Finanzbehörde unter Beteiligung aller relevanten Fachbehörden die Vermarktung städtischer Grundstücke für den Wohnungsbau vorbereitet. Die tatsächlichen und abschließenden Vergabeentscheidungen über städtische Grundstücke werden in der Kommission für Bodenordnung unter Beteiligung der ehrenamtlichen Gremien oder deren Vertreter gefällt.
Die Einflussmöglichkeiten des Bezirksamts auf die Wohnraum-Preisgestaltung privater Investoren und Grundeigentümer sind im Kontext eines freien Wohnungsmarktes in der sozialen Marktwirtschaft äußerst gering. Es wird regelhaft auf die Fördermöglichkeiten der Wohnungsbaukreditanstalt bzw. die Beratung durch fachlich zuständige Dienststellen in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) hingewiesen.
Zu 4:
Förderung von Sozialwohnungen ist grundsätzlich Aufgabe der BSU und anderer, ihr nachgeordneten Institutionen wie z.B. der Wohnungsbaukreditanstalt.
Zu 5:
Ein direktes Instrumentarium zur Schaffung bzw. Sicherung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze steht dem Bezirksamt nicht zur Verfügung. Allerdings unterstützt und begleitet die Verwaltung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten die gewerblichen Unternehmen sowie andere am Arbeitsmarkt auftretenden Akteure aktiv, und dies auch und gerade mit der Absicht, Beschäftigungspotenziale zu erkennen, soweit vorhanden zu sichern, soweit expansionsfähig, auszubauen. Dies betrifft z.B. sowohl die im Bezirksamt verorteten Maßnahmen der aktiven Stadtteilentwicklung als auch die Teilnahme des Bezirks an landes-, bundes- oder europaweiten Förderprogrammen im beschäftigungs- und qualifizierungsfördernden Bereich, als auch die beratenden und unterstützenden Leistungen des Bezirksamts gegenüber eine Beschäftigung anbietenden Unternehmen oder Körperschaften. Darüber hinaus steht die Verwaltung in einem regelhaften fachlichen Kontakt mit der Bundesagentur für Arbeit/Arbeitsagentur Hamburg, um sich einen Überblick über Grundtrends der Arbeitsmarktentwicklung zu verschaffen.
Zu 6:
Die Mittelbedarfe für Maßnahmen im öffentlichen Raum und in den öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen werden im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanungen bei der BSU angemeldet und veranschlagt.
Dabei ist das Bestreben die erforderlichen Folgeeinrichtungen zeitnah zu den städtebaulichen und hochbaulichen Entwicklungen im Haushalt zu platzieren, leider nicht immer von Erfolg gekrönt.
Darüber hinaus werden im Einzelfall Sonderinvestitionsprogramme aufgelegt, die jedoch ebenfalls nicht über die Bezirke finanziert, allenfalls angeregt werden können.
Das Bezirksamt hat im Bereich Management des öffentlichen Raumes somit keine eigenen Spielräume zur Verbesserung des Wohnumfeldes in Verdichtungsräumen.
Selbstverständlich werden im Rahmen der Stadterneuerungsfördergebiete (städtebauliche Sanierung und aktive Stadtteilentwicklung) die dort sich eröffnenden finanziellen Spielräume verstärkt für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes genutzt.
Harald Rösler