Große Anfrage 1/2010 der Fraktion DIE LINKE
BezieherInnen von ALG II können gem. SGB II §16 verschiedene Formen von Arbeitsgelegenheiten zugewiesen werden. Dies erfolgt in aller Regel über sog. Beschäftigungsträger. Diese wiederum arbeiten auch mit öffentlichen Stellen zusammen (Kooperationspartner).
Der Landesrechnungshof, wie auch der Bundesrechnungshof haben eine Reihe dieser Kooperationen geprüft und eine sehr große Anzahl bemängelt. Insbesondere ist das Kriterium der Zusätzlichkeit häufig nicht beachtet worden.
Nach Presseberichten wird die Anzahl der sog. 1€-Jobber zukünftig um 1200 reduziert.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
1. zur Kooperation mit Beschäftigungsträgern
1.1. mit welchen Trägern hat das Bezirksamt Hamburg-Nord Kooperationsvereinbarungen abgeschlossen?
Zu 1.1: Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat Kooperationsvereinbarungen mit den Beschäftigungsträgern ALH und Alraune abgeschlossen.
Da das durch die Behörde für Wirtschaft und Arbeit im Jahre 2009 durchgeführte Interessenbekundungsverfahren keine weiteren Berücksichtigungen von Garten– und Landschaftsbau-Beschäftigungen außerhalb der Sanierungsgebiete / Gebiete der integrierten Stadtteilentwicklung ermöglicht, laufen die Kooperationsvereinbarungen mit diesen Beschäftigungsträgern aus.
1.2. Auf welcher Rechtsgrundlage oder welchem Programm beruhen diese Stellen?
- bitte nach Trägern getrennt aufschlüsseln
Zu 1.2: Die bisherigen Kooperationsvereinbarungen mit den Beschäftigungsträgern basierten auf SGB II § 16 (3).
1.3. Welche Arbeiten werden ausgeführt?
- bitte nach Trägern getrennt aufschlüsseln
Zu 1.3: Die Mitarbeiter beider Beschäftigungsträger haben Ergänzungsarbeiten in den öffentlichen Grün –und Erholungsanlagen, auf Kinderspielplätzen und im Straßenbegleitgrün ausgeführt
1.4. Wie lautet die Begründung der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses?
- bitte nach Trägern und auszuführenden Arbeiten aufschlüsseln
Zu 1.4: Die durchgeführten Arbeiten umfassen keine Pflichtaufgaben. Es wurden qualitätsverbessernde Verschönerungsarbeiten, Aufräumarbeiten sowie Schadensbeseitigungen nach Belastungsspitzen ausgeführt. Diese Arbeiten überschreiten die finanziellen und personellen Möglichkeiten.
2. zum Zustandekommen von Kooperationen
2.1. Wer entscheidet im Bezirksamt über das Zustandekommen einer Kooperation mit einem Beschäftigungsträger?
Zu 2.1: Das zuständige Fachamt.
2.2. In welcher Form wird der Personalrat beteiligt?
Zu 2.2: Für die zurückliegenden Kooperationen wurde der PR informell beteiligt.
2.3. Hat das Bezirksamt Zusätzlichkeit und öffentliches Interesse vor Eingehung einer Kooperation geprüft?
Zu 2.3: Ja
2.4. Nach welchen Kriterien hat das Bezirksamt eine Abgrenzung von Pflichtaufgaben zu zusätzlichen Arbeiten vorgenommen?
Zu 2.4.: Die personellen und finanziellen Ressourcen zur Unterhaltung des öffentlichen Raumes sind äußerst angespannt. Die Unterhaltungsarbeiten sind damit im Wesentlichen auf Verkehrssicherungsbelange reduziert. Wünschenswerte Arbeiten i. S. der Antwort zu 1.4 sind in diesem Zusammenhang nicht möglich und somit zusätzlich.
2.4. Wurden die politischen Gremien mit der Eingehung von Kooperationen befasst?
- falls nein: warum nicht?
Zu 2.4.: Eine Information der politischen Gremien ist aktuell am 10.09. und 08.10.2009 (Bezirksversammlung), am 18.11.2009 (Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit) sowie mit einer Antwort auf eine Große Anfrage am 29.04.2009 erfolgt.
2.5: Werden zur Erledigung einzelner Arbeiten Angebote von Beschäftigungsträgern und freien Anbietern eingeholt?
- falls ja: nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe?
Zu 2.5: Nein
3. Prüfungen durch Landes- und Bundesrechnungshof
3.1. Wurden die Arbeitsgelegenheiten (in allen Varianten nach SGB II §16), bei welchen das BA Hamburg-Nord Kooperationspartner ist, durch die o.g. Rechnungshöfe geprüft?Falls ja: wann?
Zu 3.1: Nein, eine Prüfung durch den RH ist nicht bekannt.
3.2. Wie viele Stellen wurden überprüft?
3.3. Wie viele Beanstandungen durch die o.g. Rechnungshöfe hat es gegeben?
3.4. Aus welchen Gründen?
- Bitte nach Trägern und Arbeiten aufschlüsseln
3.5. Kam es zu Rückforderungen von Fördermitteln gegenüber dem Bezirksamt Hamburg-Nord?
- falls ja: in welcher Höhe?
Zu 3.2 bis 3.5 entfällt.
4. Zur zukünftigen Entwicklung
4.1. Welche Beschäftigungsträger im Bezirk HH-Nord werden von den Reduzierungsplänen betroffen sein?
Zu 4.1: Alle
4.2.Wie viele 1-€-Arbeitsgelegenheiten werden davon betroffen sein?
Zu 4.2: Alle
4.3. Wie viele Beschäftigungsverhältnisse gem. §16 e, SGB II werden betroffen sein?
Zu 4.3: Folgende Einsätze sollen für das Jahr 2010 mit dem Beschäftigungsträgern ALH und dem Bezirksamt vereinbart werden:
Im Bereich des Quartiers Essener Straße sollen nach Planungen der Beschäftigungsträger bis zum 31.12.2010:
2 Mitarbeiter Vollzeit für die Betreuung von Spielplätzen sowie 6 Mitarbeiter für die Sauberkeit im Quartier eingesetzt werden.
Die Entlohnung erfolgt im ,,Kommunallohn´´ nach § 16e SGB II.
Für den Bereich Stadtpark ist die Pilotierung eines Parkservice mit 3 Mitarbeitern geplant.
Entlohnung s.o.
Die bisher in Barmbek angesiedelten Stellen reduzieren sich peu á peu entsprechend der individuellen Arbeitsverträge und laufen nach ALH Angaben im Juni 2010 komplett aus.
4.4 Welche Planungen hat das Bezirksamt HH-Nord, wie diese Arbeiten zukünftig ausgeführt werden?
Zu 4.4: Da die bislang durchgeführten Aufgaben keine Pflichtaufgaben beinhalten werden die Tätigkeiten ersatzlos entfallen müssen.
Wolfgang Kopitzsch