DIE LINKE. Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft
Nach Presseberichten werden die gefährlichen Herkulesstauden im Auftrag des Bezirksamtes Hamburg Nord durch den Beschäftigungsträger Quadriga e.V. beseitigt. Hieraus ergeben sich folgende Fragen:
1. Ist es zutreffend, dass die Herkulesstauden im Auftrag des Bezirksamtes Hamburg Nord durch den Beschäftigungsträger Quadriga e.V. beseitigt werden?
- falls ja: Welche Arbeitskräfte werden hierfür eingesetzt und werden insbesondere sog. 1€-Kräfte eingesetzt?
2. Bewertet das Bezirksamt aufgrund der Gefährlichkeit der Pflanze (Verbrennungen) die Beseitigung als Maßnahme der Gefahrenabwehr?
- falls nein warum nicht?
3. Dem Bezirksamt bekannt, dass „Zusätzlichkeit“ ein wesentliches Kriterium für den Einsatz von sog. 1€-Jobbern ist.
- Bezeichnet das Bezirksamt die Gefahrenabwehr (durch Entfernung der Herkulesstaude) als zusätzlich?
4. Wer ist im Bezirksamt Hamburg Nord verantwortlich für Maßnahmen der Gefahrenabwehr?
5. Welche Schutzkleidung/Arbeitsgeräte müssten Beschäftigte des Bezirksamtes tragen, um die oa. Pflanze zu beseitigen? Bitte detailliert auflisten.
6. Kontrolliert das Bezirksamt die Herausgabe und Benutzung dieser Schutzausrüstung bei den von Quadriga e.V. eingesetzten Kräften?
Wir bitten um fristgerechte Beantwortung.
Fraktion DIE LINKE: Peter Heim, Helga Kuhlmann, Franz-Josef Peine, Angelika Traversin
Bezirksamt Hamburg-Nord Den 09.09.09
A N T W O R T
a u f d i e
KLEINE ANFRAGE 88/2009
Fragesteller: BAbg Peter Heim, Helga Kuhlmann, Franz-Josef Peine und Angelika Traversin (DIE LINKE)
Betr.: Beseitigung der Herkulesstaude im Bezirk Hamburg-Nord
Das Bezirksamt beantwortet die Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ja, eingesetzt werden Mitarbeiter des Beschäftigungsträgers „Quadriga“.
Zu 2:
Nein, es handelt sich um Maßnahmen zur Eindämmung von gesundheitlichen Gefährdungen und zur Einschränkung der ungehinderten Weiterverbreitung der Herkulesstaude.
Zu 3:
Siehe Antwort zu 2.
Zu 4:
Die Zuständigkeiten sind unterschiedlich nach fachlicher Zuständigkeit und Kompetenz geregelt.
Zu 5:
Nach Auskunft „Quadriga“ stellt dieser den ausführenden Personen folgende Schutzkleidung: Latzhose, Arbeitssicherheitsstiefel, langärmeliges Hemd, Handschuhe und bei Bedarf Einwegoveralls mit Kapuze.
Zu 6:
Nein, diese Zuständigkeit liegt beim Beschäftigungsträger.
Dieser unterweist die Mitarbeiter im Umgang mit der Arbeit und dem Material und kontrolliert im Rahmen der Arbeitsüberwachung das Tragen der Schutzkleidung.
Wolfgang Kopitzsch